In den meisten Fällen werden die Kosten für die Behandlung in unserer Praxis auch von Privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen getragen. Dies ist jedoch abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag. Erkundigen Sie sich bitte im Voraus, welche Dokumente Ihre Versicherung für die Kostenerstattung benötigt.
Die erbrachten Leistungen stellen wir Ihnen gemäß Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten ( GOÄ/ GOP ) privat in Rechnung.
Jede probatorische Sitzung wird mit 134,07€ berechnet.
Erläuterung : 870 = Probatorik / 801a = Erhebung des aktuellen psychischen Befundes, mit dem 2,3fachen Steigerungsfaktor gem. GOÄ .
Jede Sitzung zur Kurzzeittherapie wird mit 167,58€ berechnet.
Erläuterung : 812a= Kurzzeittherapie / 801a = Erhebung des aktuellen psychischen Befundes, mit dem 2,3fachen Steigerungsfaktor gem. GOÄ .
Jede Sitzung Langzeittherapie wird mit 134,07€ berechnet.
Erläuterung : 870 = Verhaltenstherapie / 801a = Erhebung des aktuellen psychischen Befundes, mit dem 2,3fachen Steigerungsfaktor gem. GOÄ .
Zu den oben benannten Sitzungskosten können noch weitere Kosten zustande kommen, wie z.B. :
- Biografische Anamnese ( 860a zum 2,3fachen Steigerungsfaktor entspricht 123,43€ )
- Testungen / Testbatterie ( 855a zum 1,8fachen Satz Steigerungsfaktor entspricht 75,00€ )
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Erstgespräch mit:
- Ggf. Kontaktdaten der Beihilfestelle
- Versicherungsnummer