Gesetzliche Kranken­versicherung

Psychologische Psychotherapeuten*, die keinen Kassensitz haben, können in der Regel nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Es gibt jedoch die Möglichkeit in Ausnahmefällen ein Kostenerstattungsverfahren anzustreben. Ausführliche Hintergrundinformationen finden Sie hier

Häufig ist die Beantragung ein größerer bürokratischer Aufwand und verlangt Ihnen einiges an Geduld und Vorarbeit ab. Zur besseren Übersicht haben wir Ihnen untenstehend einen kleinen Leitfaden zusammengestellt. Einen Vordruck für die benötigten Protokolle finden Sie hier (Downloadlink). Damit Ihnen keine Kosten entstehen, möchten wir Sie bitten die Checkliste vollständig zu bearbeiten bevor Sie bei uns einen Termin zum Erstgespräch machen. Rufen Sie uns bei Fragen gern an.

Kontaktinformationen

Leitfaden zur Kostenerstattung:

Schritt 1

Nehmen Sie zu möglichst vielen kassenärztlichen Psychotherapeuten* in Wohnortnähe Kontakt auf und fragen Sie, wann ein Behandlungsbeginn möglich ist. Bitte fragen Sie explizit nach dem Behandlungsbeginn, denn eine Sprechstunde, ein Beratungstermin oder ein Erstgespräch gelten nicht als Behandlungsbeginn. (Sollte zeitnah ein Behandlungsbeginn möglich sein, empfehlen wir Ihnen den Termin wahrzunehmen.)

Protokollieren Sie diese mind. 5 Kontaktaufnahmen (Datum, Uhrzeit, Praxisdaten, frühestmöglicher Termin). Hier finden Sie eine Vorlage (Downloadlink)

Schritt 2

Rufen Sie den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung an (Telefonnummer 116117) und bitten Sie um einen Termin für eine Psychotherapeutische Sprechstunde bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten*.

Protokollieren Sie diesen Anruf (Datum, Uhrzeit, Name, Termin, Praxis).  Hier finden Sie eine Vorlage (Downloadlink)

Schritt 3

Nehmen Sie diesen Termin zur Psychotherapeutischen Sprechstunde wahr. In diesem Erstgespräch wird der Psychotherapeut* Ihr Problem erfragen, eine Verdachtsdiagnose stellen und Ihnen mitteilen ob und wann eine Therapie bei ihm* möglich ist.

Nach der Stunde lassen Sie sich bitte das Formular „Individuelle Patienteninformation zur ambulanten Psychotherapeutischen Sprechstunde – PTV 11“ aushändigen.

Damit Sie in unserer Praxis eine Kostenerstattung beantragen können, muss auf diesem Formular folgendes beschrieben sein:

  • Sie benötigen eine ambulante Verhaltenstherapie
  • Die Therapie kann nicht in der Praxis des Therapeuten* durchgeführt werden
  • Ein Therapiebeginn ist „zeitnah erforderlich“
  • Dringlichkeitscode

Schritt 4

Rufen Sie erneut den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung an (Telefonnummer 116117), sagen Sie, dass Sie bereits eine Psychotherapeutischen Sprechstunde aufgesucht haben, teilen Sie Ihren Dringlichkeitscode mit und bitten Sie um einen zeitnahen Termin für die sogenannten Probatorischen Sitzungen bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten*.

Protokollieren Sie diesen Anruf (Datum, Uhrzeit, Name, angebotener Termin, Praxis).

Hier finden Sie eine Vorlage:  Downloadlink Checkliste

Nun gibt es drei mögliche Ergebnisse:

  • A – Die Kassenärztliche Vereinigung kann Ihnen keinen Termin innerhalb von 4 Wochen anbieten. In diesem Fall gehen Sie bitte zu Punkt 6.
  • B – Sie haben einen Termin bei einem weiteren Psychotherapeuten* bekommen. Dieser wird inhaltlich dem Termin der bereits wahrgenommenen Sprechstunde ähneln. Nehmen Sie den Termin wahr und sagen Sie, dass Sie bereits eine Psychotherapeutische Sprechstunde aufgesucht haben. Bestenfalls kann der Therapeut* Ihnen einen zeitnahen Therapiebeginn zusichern. In diesem Fall ist keine Kostenerstattung in unserer Praxis nötig und möglich.
  • C – Der Psychotherapeut* kann Ihnen leider keinen zeitnahen Therapiebeginn zusichern. Lassen Sie sich das unbedingt schriftlich bestätigen.

Schritt 5

Rufen Sie erneut den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung an (Telefonnummer 116117), sagen Sie, dass Sie bereits eine Psychotherapeutischen Sprechstunde und eine Probatorische Stunde aufgesucht haben, beide Therapeuten* keinen zeitnahen Therapieplatz für Sie haben und bitten Sie um einen weiteren Therapeuten*kontakt.

Protokollieren Sie diesen Anruf (Datum, Uhrzeit, Name, angebotener Termin, Praxis). Hier finden Sie eine Vorlage (Downloadlink)

Schritt 6

Hier gilt der Ablauf wie in Punkt 5. Sollte dieser dritte psychotherapeutische Kontakt Ihnen ebenfalls keinen zeitnahen Therapiebeginn zusichern können, lassen Sie sich dies bitte erneut schriftlich bestätigen.

Schritt 7

Vereinbaren Sie bei uns ein Erstgespräch und bringen Sie bitte folgende Unterlagen vollständig mit:

  • Protokoll der Kontaktaufnahmen von 5 Psychotherapeuten* (Punkt 1)
  • PTV11-Formular (Punkt 3)
  • Protokolle der Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung (Punkte 2, 4, 5)
  • Bestätigungen der Psychotherapeuten* (Punkt 4C, 7)

Wir werden anschließend mit Ihnen gemeinsam die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse beantragen.