Wenn Sie in einem der folgenden Berufe beschäftigt sind, können Sie bei uns eine Psychotherapie über die freie Heilfürsorge in Anspruch nehmen:
- Soldat* der Bundeswehr
- Beamter* einer Berufsfeuerwehr (oder Landesfeuerwehrschule)
- Beamter* einer Justizvollzugsanstalt
- Polizist* der Landes- oder Bundespolizei
- Vollzugsbeamter* des Bundesgrenzschutzes
Bitte fordern Sie bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle die erforderlichen Formulare zur Beantragung einer Psychotherapie an und vereinbaren Sie im Anschluss mit uns einen Termin zum Erstgespräch.
Als Soldatin* der Bundeswehr können Sie per Überweisung des Truppenarztes* bei uns eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen. Bitte bringen Sie hierfür zum Erstgespräch den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)“ mit.
Rufen Sie uns bei Fragen gern an: Kontakt
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Erstgespräch mit:
- Kontaktdaten der Beihilfestelle, Versicherungsnummer
- Bundeswehr: Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)