Heilfürsorge

Wenn Sie in einem der folgenden Berufe beschäftigt sind, können Sie bei uns eine Psychotherapie über die freie Heilfürsorge in Anspruch nehmen:

  • Soldat* der Bundeswehr
  • Beamter* einer Berufsfeuerwehr (oder Landesfeuerwehrschule)
  • Beamter* einer Justizvollzugsanstalt
  • Polizist* der Landes- oder Bundespolizei
  • Vollzugsbeamter* des Bundesgrenzschutzes

Bitte fordern Sie bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle die erforderlichen Formulare zur Beantragung einer Psychotherapie an und vereinbaren Sie im Anschluss mit uns einen Termin zum Erstgespräch.

Als Soldatin* der Bundeswehr können Sie per Überweisung des Truppenarztes* bei uns eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen. Bitte bringen Sie hierfür zum Erstgespräch den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)“ mit.

Rufen Sie uns bei Fragen gern an: Kontakt

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Erstgespräch mit:

  • Kontaktdaten der Beihilfestelle, Versicherungsnummer
  • Bundeswehr: Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)