In den meisten Fällen werden die Kosten für die Behandlung in unserer Praxis auch von Privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen getragen. Dies ist jedoch abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag. Erkundigen Sie sich bitte im Voraus, welche Dokumente Ihre Versicherung für die Kostenerstattung benötigt.
Die erbrachten Leistungen stellen wir Ihnen gemäß Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten ( GOÄ/ GOP ) privat in Rechnung.
Probatorische Sitzung
134,07€
Erläuterung: 870 = Probatorik und 801a = Erhebung des aktuellen psychischen Befundes, mit dem 2,3fachen Steigerungsfaktor gem. GOÄ .
Kurzzeittherapie
167,58€
Erläuterung : 870 = Verhaltenstherapie / 801a = Erhebung des aktuellen psychischen Befundes, mit dem 2,3fachen Steigerungsfaktor gem. GOÄ .
Langzeittherapie
134,07€
Erläuterung : 870 = Verhaltenstherapie / 801a = Erhebung des aktuellen psychischen Befundes, mit dem 2,3fachen Steigerungsfaktor gem. GOÄ .
Zu den oben benannten Sitzungskosten können noch weitere Kosten zustande kommen, wie z.B. :
- Biografische Anamnese 123,43€
Erläuterung: 860a, 2,3facher Steigerungsfaktor
- Testungen / Testbatterie 75,00€
Erläuterung: 855a, 1,8facher Steigerungsfaktor
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Erstgespräch mit:
- Ggf. Kontaktdaten der Beihilfestelle
- Versicherungsnummer